WOHNEN

Genießen Sie die nahen Wohnmöglichkeiten auf dem Schulgelände in unseren drei Wohnheimen. Jedes Wohnheim hat eine unterschiedliche Ausstattung. Jedes Wohnheim verfügt über Wasch- und Trockenräume. Die Nutzung der Waschmaschinen und der Trockner ist in den Nebenkosten enthalten.

Ausstattung

In unseren Wohnheimen finden Sie unterschiedlichste Wohnmöglichkeiten zu unterschiedlichen Preisen, abhängig von der Größe und der Ausstattung.

Möblierung in allen Wohnheimen: Bett mit Matratze (90×200 oder 100x200cm), Nachttisch, Schreibtisch und Schreibtischstuhl, Kleiderschrank, je nach Zimmergröße zusätzlich ein kleiner Tisch mit 2 Stühlen und ein kleines Regal

Wohnheim 4

Zimmergröße von ca. 20qm bis 40qm, innenliegende Bäder, Einzelappartements, Singleküche im Appartement oder Gemeinschaftsküche, Wasch- und Trockenraum im EG, Aufzug

Wohnheim 10

Zimmergröße von ca. 19qm bis 32qm, renoviert mit Duschbädern, ansonsten Containerbäder, Singleküche im Appartement, Einzel- und Doppelappartements, Wasch- und Trockenraum im EG

Wohnheim 12

Zimmergröße von ca. 16 qm bis 37qm, renoviert mit Duschbädern, ansonsten Containerbäder, Singleküche im Appartement, Einzel- und Doppelappartements, Wasch- und Trockenraum im EG

Eindrücke unserer verschiedenen Wohnarten

Im Folgenden sehen Sie Beispiele unserer verschiedenen Wohnmöglichkeiten:

Wohnheim 4

Wohnheim 10

Wohnheim 12

Ergänzende Informationen

Kaution-Informationen

Gemäß Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter unwiderruflich, zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Vermieters eine Sicherheitsleistung i. H. v. drei Monats-Kaltmieten, an den Vermieter auf das Konto bei der Nassauischen Sparkasse Limburg, IBAN DE35510500150630136180, BIC NASSDE55XXX zu zahlen. Die Kaution wird nicht verzinst.

Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses mit allen Forderungen des Vermieters (z.B. Schäden an Mieträumen und Mobiliar, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, ggf. erforderliche Reinigungs- und Renovierungsarbeiten, fehlendes Inventar oder Schlüssel, usw.) aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter verrechnet. Die Kaution bzw. der nicht verrechnete Teil der Kaution wird nach Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs auf das letzte dem Vermieter bekannte Konto überwiesen, sofern nicht vom Mieter hierfür eine andere Bankverbindung durch Erklärung in Textform benannt wird. Sind bei Vertragsende noch Forderungen des Vermieters zu erwarten, ist dieser berechtigt, die Kaution oder Teilbeträge bis zum Vorliegen der abschließenden Rechnungsbeträge zurückzubehalten.

Melde- und Versicherungspflichten
  1. Beim Ein- und Auszug in das Wohnheim ist der Mieter verpflichtet, sich innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen polizeilich an- und abzumelden.
  2. Der Mieter hat seinen gesetzlichen Pflichten hinsichtlich der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz eigenständig nachzukommen.
  3. Der Mieter hat seinen gesetzlichen Pflichten hinsichtlich des Rundfunkbeitrages für Wohnungen eigenständig nachzukommen.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter auf Verlangen das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen, die mindestens eine Versicherungssumme von 10 Mio. € für Sach- und Personenschäden umfasst und auch das Risiko des beruflichen Schlüsselverlustes abdeckt. Ferner müssen wegen unserer Möblierung Schäden an gemieteten beweglichen Sachen mitversichert sein. Dieser Vertrag ist mindestens bis zum Ende des Mietverhältnisses aufrecht zu erhalten, wobei der Mieter zur pünktlichen Prämienzahlung verpflichtet ist.
  5. Der Abschluss einer Hausratversicherung wird empfohlen.

Online-Bedarfsermittlung

Sie möchten am Bildungspark für den Zeitraum Ihrer Ausbildung wohnen? Dann melden Sie uns hier Ihren Bedarf an:

Achtung: Für eine Bedarfsermittlung muss eine Anmeldung zum Meisterkurs (Vollzeit) vorliegen.